Freistellungsbescheinigung und Nachweis zur Steuerschuldnerschaft

zum Steuerabzug bei Bauleistungen gem. § 48 b Absatz 1 Satz 1 des Einkommensteuergesetzes (EStG).

Dieser bescheinigt, dass der Empfänger der Bauleistungen (Leistungsempfänger) von der Pflicht zum Steuerabzug nach §48b Abs.1 EStG befreit ist.

Hier können Sie den Freistellungsbescheinigung und den Nachweis zur Steuerschuldnerschaft herunterladen.


Ihr Team der Erdarbeiten Lichtenwimmer.